LG Hamburg, Beschluss vom 14.06.2018 - 307 S 2/18
Eine Verwirkung des Rechts auf Nebenkostenabrechnung kommt in Betracht, wenn neben dem bloßen Zeitablauf besondere Umstände vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen können, der Vermieter habe die Forderung nicht mehr geltend machen wollen.
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