LG Freiburg, Beschluss vom 02.05.2019 - 3 S 168/18
1. Zur Behandlung von streitigen und unstreitigen Mängeln einer Mietwohnung bei einer Mietzahlungsklage im Urkundenprozess.*)
2. Schätzung der Maximalminderung bei unstreitigen Mängeln.*)
3. Berücksichtigung des voraussichtlichen Verfahrensausgangs im Nachverfahren bei einer Entscheidung nach § 91a ZPO.*)
Volltext