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IBRRS 2018, 1963; IMRRS 2018, 0707
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Beschränkung des Rederechts

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2018 - 2-13 S 88/17

1. Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so schonend wie möglich erfolgen.*)

2. Zur Bestimmtheit eines Sanierungsbeschlusses.*)

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