LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.09.2017 - 2-13 S 49/16
1. Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche Teile des Vertrages betreffen, ist der Beschluss über den Vertragsschluss insgesamt für ungültig zu erklären.*)
2. Dies führt auch zur Ungültigerklärung des auf der gleichen Versammlung gefassten Beschlusses über die Verwalterbestellung.*)
3. Zur Kontrolle von Vertragsbestimmungen in einem Verwaltervertrag.*)