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IBRRS 2017, 3091; IMRRS 2017, 1278
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Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.06.2017 - 2-13 S 191/14

In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.*)

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