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IBRRS 2021, 2797; IMRRS 2021, 1024
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Neben Einsichtsrecht auch noch ein besonderer Auskunftsanspruch?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.07.2021 - 2-13 S 120/20

Zwar kann neben § 18 Abs. 4 WEG mit Blick auf die Informationsrechte des Wohnungseigentümers in Einzelfällen dem Wohnungseigentümer über das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hinaus auch ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechts erlangen kann.*)

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