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IBRRS 2018, 2564; IMRRS 2018, 0925
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"Bindungsentgelt" 10% über Maklerprovision: Reservierungsvereinbarung beurkundungspflichtig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2017 - 2-07 O 280/17

Überschreitet ein "Bindungsentgelt" eine kritische Grenze von 10% der ortsüblichen Maklerprovision, ist eine Reservierungsvereinbarung formnichtig.*)

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