LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.03.2018 - 2-01 S 10/17
Dem Besteller steht für die Überwachung des Unternehmers nicht generell ein Kostenerstattungsanspruch zu. Der Besteller kann vom Unternehmer daher keinen Verdienstausfall für seine bloße Anwesenheit während der Werkausführung in einer Privatwohnung verlangen.*)
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