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IBRRS 2020, 0030; IMRRS 2020, 0018
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Fehlerhafte Verbrauchserfassung führt zur Kürzung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.10.2019 - 2-11 S 38/19

1. Auch eine fehlerhafte Verbrauchserfassung (hier: keine Verbrauchserfassung über Wärmemengenzähler) führt zum Kürzungsrecht gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV.

2. Es ist auch nicht ausreichend, wenn nur für Warmwasser oder nur für Heizung ein Zähler eingerichtet wird.

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