LG Dortmund, Beschluss vom 20.05.2021 - 9 T 112/21
Der Sachverständige hat die Pflicht mitzuteilen, wenn die Sachverständigenvergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich, das heißt mehr als 25% des Auslagenvorschusses, überschreitet (OLG Hamm, IBR 2015, 398).
Volltext