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Auch Nießbraucher haben berechtigtes Interesse an selbständigem Beweisverfahren
LG Dortmund, Beschluss vom 29.11.2019 - 17 T 78/19
Auch Nießbraucher haben ein berechtigtes Interesse an der Begutachtung des Schadens in einer Eigentumswohnung und damit ein rechtliches Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 ZPO.