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IBRRS 2026, 1114; IMRRS 2026, 0547
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Fassadenkunstwerk: Beschlusskompetenz und Bestimmtheitsanforderungen

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2025 - 25 S 2/25

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 20 Abs. 1 WEG beschlusskompetent, über die Anbringung eines Kunstwerks auf einer Gebäudefassade als bauliche Veränderung zu entscheiden. § 20 Abs. 4 WEG beschränkt lediglich das Ermessen, nicht die Beschlusskompetenz.

2. Ein Beschluss über die Anbringung eines Fassadenkunstwerks ist hinreichend bestimmt, wenn Stil und Art der Ausführung durch Bezugnahme auf den Künstler und dessen Werke sowie durch weitere Vorgaben (z.B. Ausschluss diskriminierender Inhalte, Lage und Größe) ausreichend konkretisiert sind.

3. Die Anbringung eines künstlerisch gestalteten Fassadenbildes auf einer Gebäudeseite stellt regelmäßig keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage i.S.v. § 20 Abs. 4 WEG dar und begründet keine unbillige Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

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