LG Bremen, Beschluss vom 14.07.2022 - 4 S 93/22
1. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung bei der auf die 3-G-Regelungen hingewiesen wird, ist nicht zu beanstanden.
2. Eine abweichende Kostenverteilung bei gezielten Beschädigungen ist nicht zu beanstanden.
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