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IBRRS 2022, 2290; IMRRS 2022, 0955
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Ohne Beschlussfassung kein Bauen!

LG Bremen, Urteil vom 08.07.2022 - 4 S 176/21

Ein Wohnungseigentümer kann dem Anspruch auf Unterlassung von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum wegen des Beschlusszwangs nach neuem Recht nicht gem. § 242 BGB entgegenhalten, dass er einen Anspruch auf Gestattung dieser baulichen Veränderung durch Beschluss gem. § 20 Abs. 3 WEG n.F. hat.

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