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IBRRS 2018, 1926; IMRRS 2018, 0698; IVRRS 2018, 0297
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Mietpreisbremse: Gericht darf Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG aussetzen

LG Berlin, Beschluss vom 07.06.2018 - 67 T 66/18

Es entspricht pflichtgemäß ausgeübtem Aussetzungsermessen, wenn ein Gericht analog § 148 ZPO einen Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse aussetzt, sofern die §§ 556d ff. BGB für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind (Fortführung Kammer, Beschluss vom 01.03.2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507; Anschluss LG Berlin, Beschluss vom 23.01.2018 - 63 S 156/17, GE 2018, 263).*)

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Dokument öffnen IMR 2018, 355