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IBRRS 2017, 2421; IMRRS 2017, 0982
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Wohnraummietrecht vereinbart, aber Schriftform nicht eingehalten: Kein Kündigungsgrund nötig!

LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2017 - 67 S 110/17

Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrags durch Unterzeichnung eines mit "Wohnraummietvertrag" überschriebenen Vertragsformulars konkludent die Geltung der Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts, ist das Mietverhältnis gleichwohl ohne Kündigungsgrund gemäß § 580a Abs. 2 BGB ordentlich kündbar, wenn der gewerbliche Vertragszweck in der Vertragsurkunde auch nicht ansatzweise zum Ausdruck kommt und damit die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB verfehlt wird.

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Dokument öffnen IMR 2017, 365