LG Berlin, Beschluss vom 01.02.2018 - 66 S 283/17
1. Hat der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme sachlich falsch als Instandsetzungsmaßnahme angekündigt, ohne Angaben zu einer Mieterhöhung zu machen, ist diese auf Dauer ausgeschlossen.
2. Die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 02.03.2011 - VIII ZR 164/10 ist durch das Mietrechtsänderungsgesetz überholt.
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