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IBRRS 2018, 3238; IMRRS 2018, 1183
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Fristlose Kündigung wegen rechtswidriger Aufbewahrung einer Waffe

LG Berlin, Beschluss vom 25.06.2018 - 65 S 54/18

Bewahrt der Mieter eine scharfe Waffe inkl. Munition in seiner Wohnung auf, ohne eine entsprechende waffenrechtliche Genehmigung zu besitzen, kann der Vermieter dem Mieter außerordentlich kündigen.

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Dokument öffnen IMR 2018, 507