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IBRRS 2019, 1228; IMRRS 2019, 0461
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Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken?

LG Berlin, Urteil vom 26.02.2019 - 55 S 10/18 WEG

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken kann zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die nach der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.*)

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