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IBRRS 2019, 2543; IMRRS 2019, 0937
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LG Berlin, Urteil vom 21.08.2018 - 15 O 355/17

Bei dem Betrieb eines Kabelnetzes durch eine WEG handelt es sich um eine urheberrechtsfreie Nutzung und keine Kabelweitersendung i.S. des Urheberrechtsgesetzes.

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