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IBRRS 2017, 2252; IMRRS 2017, 0918
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Räume unentgeltlich überlassen: Nutzer muss Instandsetzungskosten tragen!

KG, Urteil vom 31.10.2016 - 8 U 176/15

Dem Nutzer, dem im Rahmen öffentlicher Förderung Räumlichkeiten entgeltfrei überlassen werden und der nur die Betriebskosten zu tragen hat, können Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam auferlegt werden.*)

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