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IBRRS 2017, 2812; IMRRS 2017, 1161
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Nachholklausel bindet die ursprünglichen Vertragsparteien!

KG, Beschluss vom 15.06.2017 - 8 U 116/16

1. Eine sog. "Nachholklausel" bindet jedenfalls die ursprünglichen Vertragsparteien.

2. Für die Ausübung einer Verlängerungsoption genügt ein Telefax.

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