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IBRRS 2017, 2301; IMRRS 2017, 0969; IVRRS 2017, 0368
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WEG zieht Mängelrechte an sich: Klage des einzelnen Eigentümers unzulässig!

KG, Beschluss vom 20.10.2016 - 27 U 160/15

1. Die Prozessführungsbefugnis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist eine von Amts wegen zu prüfender Prozessvoraussetzung.

2. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft "die Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum" zur "gemeinschaftlichen Angelegenheit", wird eine "Ausübungsbefugnis der WEG" begründet und der einzelne Eigentümer ist nicht mehr (prozessführungs-)befugt, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum zu verfolgen.

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Dokument öffnen IMR 2017, 381