KG, Urteil vom 17.06.2016 - 21 U 71/14
Durch einen Bauvertrag wird der Unternehmer dazu verpflichtet, gegen Vergütung eine bauliche Anlage zu errichten, instand zu halten, zu ändern oder zu beseitigen. Eine Pflicht zur Verschaffung des Eigentums an dem Bauwerk wird durch einen Bauvertrag hingegen nicht begründet.
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