Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.03.2019 - Rs. C-41/18
Eine nationale Vorschrift, nach der die gerichtliche Anfechtung der Kündigung eines früheren Auftrags wegen erheblicher Mängel bei seiner Ausführung die Beurteilung dieses Verhaltens und der sich daraus ergebenden Zuverlässigkeit des Bewerbers als Ausschlussgrund in einem neuen Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber bis zur endgültigen Entscheidung im entsprechenden gerichtlichen Verfahren ausschließt, verstößt gegen Europarecht.
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