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IBRRS 2019, 0653
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HOAI verstößt gegen Europarecht!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.02.2019 - Rs. C-377/17

Der Europäische Gerichtshof sollte erklären, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Europarecht verstoßen hat, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterworfen hat.

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