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IBRRS 2019, 2382; IMRRS 2019, 0879; IVRRS 2019, 0345
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Gerichtsvollziehergebühren sind inklusive Mehrwertsteuer!

EuGH, Urteil vom 10.04.2019 - Rs. C-214/18

Die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Verwaltungspraxis der zuständigen nationalen Behörden, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, nach der die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch einen Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens als in der von ihm erhobenen Gebühr enthalten angesehen wird, nicht entgegenstehen.*)

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Dokument öffnen IVR 2020, 29