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IBRRS 2020, 0412
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Gilt die HOAI fort? Der EuGH hält sich zurück ...

EuGH, Beschluss vom 06.02.2020 - Rs. C-137/18

Art. 15 Abs. 1, 2 g und Abs. 3 Richtlinie 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der es verboten ist, in Verträgen mit Architekten oder Ingenieuren Tarife zu vereinbaren, die die Mindestsätze unterschreiten, die sich nach dieser Regelung für Architekten und Ingenieure ergeben.*)

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