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IBRRS 2020, 0403; IMRRS 2020, 0142; VPRRS 2020, 0049
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Öffentliche Auftraggeber müssen rechtzeitig zahlen!

EuGH, Urteil vom 28.01.2020 - Rs. C-122/18

Die EU-Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass die den öffentlichen Stellen gewährte Zahlungsfrist 30 oder 60 Tage nicht überschreitet. Hierfür ist es nicht ausreichend, gesetzliche Regelungen zu erlassen, wonach der Zahlungsgläubiger bei Nichteinhaltung dieser Fristen Anspruch auf den gesetzlichen Zins hat.

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Dokument öffnen VPR 2020, 81