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IBRRS 2022, 2338; IMRRS 2022, 0981; IVRRS 2022, 0359
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Rechtsstreit gegen mehrere Streitgenossen: BayObLG ändert seine Rechtsprechung!

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2022 - 101 AR 36/22

An der früheren Praxis des BayObLG, das sich bei Gelegenheit einer Entscheidung zur Bestimmung des für den Rechtsstreit gegen mehrere Streitgenossen gemeinsam (örtlich) zuständigen Gerichts auch mit der funktionellen Zuständigkeit befasst hat, wird angesichts der eindeutigen gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 36 Abs. 1 ZPO nicht festgehalten.*)

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