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IBRRS 2022, 3534
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Einzelhandelsausschluss als Maßnahme der Innenentwicklung?

BVerwG, Urteil vom 15.09.2022 - 4 C 5.21

Andere Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB müssen nach Ziel und Inhalt der Entwicklung der überplanten Fläche dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2021 - 4 CN 6.19, Rz. 18, BVerwGE 173, 70 = IBRRS 2021, 2859). Der vollständige Ausschluss von Einzelhandel im Gebiet eines Bebauungsplans, um außerhalb gelegene Versorgungsbereiche zu schützen, ist daher keine andere Maßnahme der Innenentwicklung.*)

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Dokument öffnen IBR 2023, 1003 (nur online)