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IBRRS 2019, 0436
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Worauf muss sich die Lärmprognose für einen Angebotsbebauungsplan erstrecken?

BVerwG, Beschluss vom 13.12.2018 - 4 BN 41.18

Die Lärmprognose für einen Angebotsbebauungsplan, der als planungsrechtliche Grundlage für ein konkret umrissenes Vorhaben in einem Sondergebiet dient, muss sich nicht auf alle im Plangebiet denkbaren Bebauungsmöglichkeiten erstrecken. Es hängt von der konkreten Planungssituation und damit von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine Betrachtung des Vorhabens des Planbegünstigten ausreicht oder auch andere denkbare Bebauungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen sind.

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