Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3827
IconAlle Sachgebiete
Wann ist ein Bebauungsplan nicht zur städtebaulichen Entwicklung erforderlich?

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2018 - 4 BN 26.18

1. Ein Bebauungsplan ist nicht zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich, wenn seiner Verwirklichung auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.

2. Das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit gilt nicht nur für den Anlass, sondern auch für den Inhalt des Bebauungsplans, und zwar für jede einzelne Festsetzung.

Dokument öffnen Volltext