BVerwG, Beschluss vom 14.02.2019 - 4 B 60.18
Im Außenbereich privilegiert Ansässige können bei der Bebauung benachbarter (Innenbereichs-)Grundstücke erwarten, dass auf die Außenbereichsbebauung - zumal, wenn diese wegen der Art der Nutzung privilegiert in den Außenbereich verwiesen ist - Rücksicht genommen wird.
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