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IBRRS 2017, 2294
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Schutz eines Siedlungsbereichs ist kein Belang eines "Außenbereichlers"!

BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 1.16

1. Ein Ziel der Raumordnung unterscheidet sich von einem gleich lautenden, in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung zwar hinsichtlich seiner Verbindlichkeit, aber nicht hinsichtlich seiner tatbestandlichen Voraussetzungen.*)

2. Der Eigentümer eines Grundstücks im Außenbereich kann nicht als eigenen Belang geltend machen, der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung verfehle den Schutz eines in der Nähe gelegenen Siedlungsbereichs, wenn die insoweit als maßgeblich angeführten Abstandsvorschriften dem Schutz von typischen Aktivitäten im Wohnumfeld eines Siedlungsbereichs dienen.*)

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Dokument öffnen IBR 2017, 528