BVerwG, Beschluss vom 29.08.2018 - 3 B 24.18
Entsteht ein Anspruch auf Kostenerstattung erst mit prüfbarer Rechnungslegung, kann der Gläubiger das Recht, von dem Schuldner Erstattung der Kosten zu verlangen, bereits vor Rechnungslegung verwirkt haben.*)
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