BVerwG, Beschluss vom 27.09.2017 - 10 B 11.17
1. Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der Berufung auf die Unwirksamkeit eines Vertrags nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen entgegen. Die Nichtigkeitsfolgen müssen für den Vertragsgegner zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen und ein notwendiger Ausgleich mit anderen rechtlichen Mitteln nicht zu erzielen sein.
2. Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich den vollen Beweis dafür, dass das Schriftstück an dem vom Empfänger angegebenen Tag tatsächlich zugestellt wurde. Der Gegenbeweis ist aber zulässig. Er ist erbracht, wenn die Unrichtigkeit des Datums zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht.
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