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IBRRS 2022, 2414; IMRRS 2022, 1016
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Schadensersatz wegen Mietmangels: Wessen Vermögenslage ist relevant?

BGH, Urteil vom 29.06.2022 - XII ZR 6/21

Für den auf einen Mietmangel gestützten Schadensersatzanspruch des Mieters, der Alleingesellschafter einer GmbH ist, kommt es auch dann nur auf seine Vermögenslage und nicht auf die "seiner" GmbH an, wenn der Schaden aus einem Auftragsverhältnis resultiert, bei dem die GmbH Auftraggeberin und der Alleingesellschafter Auftragnehmer ist.*)

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Dokument öffnen IMR 2022, 403