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IBRRS 2021, 3415; IMRRS 2021, 1277; IVRRS 2021, 0543
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Rechtsstreit erledigt: Keine Akteneinsicht mehr!

BGH, Beschluss vom 07.10.2021 - X ZB 14/20

Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.*)

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