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IBRRS 2019, 1572; IMRRS 2019, 0697
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Strom muss nicht per Lastschrift bezahlt werden!

BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 56/18

Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrags mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich - ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind - die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.*)

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