BGH, Beschluss vom 15.12.2020 - VIII ZR 341/19
1. Zieht der Mieter während des Rechtsstreits freiwillig aus, erlischt der Anspruch des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung. Damit ist zugleich die Beschwer des Mieters durch die Verurteilung zur Räumung und Herausgabe entfallen.
2. Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt eine Beschwer des Rechtsmittelklägers voraus, die nicht allein in der Kostenlast besteht. Ist die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits und ist noch ein Teil der Hauptsache im Streit, erhöhen die anteiligen Prozesskosten den Wert der Beschwer nicht.
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