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IBRRS 2021, 3560; IMRRS 2021, 1333; IVRRS 2021, 0568
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Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens geht auch im Anwaltsprozess ohne Anwalt!

BGH, Beschluss vom 26.10.2021 - VIII ZR 238/21

Der Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens unterliegt im Anwaltsprozess zwar dem Anwaltszwang. Einem entsprechenden Antrag der einen Partei kann die andere Partei aber ohne Anwalt zustimmen.

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