Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 3081; IMRRS 2017, 1271
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Kinderlärm hat Grenzen

BGH, Beschluss vom 22.08.2017 - VIII ZR 226/16

1. Zur Rücksichtnahmepflicht unter Mietern bei (Kinder-)Lärm aus der Nachbarwohnung eines Mehrfamilienhauses.*)

2. Bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten (Bestätigung der st. Senatsrspr.: Senatsurteile vom 29.02.2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rz. 17 = IMR 2012, 178; vom 20.06.2012 - VIII ZR 268/11, NJW-RR 2012, 977 Rz. 18; jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21.02.2017 - VIII ZR 1/16, NJW 2017, 1877 Rz. 12 = IMR 2017, 208).*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2017, 389
Dokument öffnen Nachricht