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IBRRS 2020, 0738; IMRRS 2020, 0335; IVRRS 2020, 0138
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Beschwer bei Räumungs- und Feststellungswiderklagen?

BGH, Beschluss vom 04.02.2020 - VIII ZR 16/19

Maßgeblich für die Beschwer in Räumungsstreitigkeiten ist alleine der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete. Weder ein höherer objektiver Mietwert, eine höhere fiktive Marktmiete noch eine Feststellungswiderklage auf Fortbestand des Mietverhältnisses führen zu einer Erhöhung der Beschwer.

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