BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - VIII ZR 112/18
Die Beschwer einer Partei bei einer Klage auf Duldung der begehrten Modernisierungsmaßnahmen ist nach dem 3,5-fachen des infolge der Modernisierung zu erwartenden Jahresbetrags der Mieterhöhung zu bemessen.
Volltext