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IBRRS 2017, 2414
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Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der Mangelfreiheit?

BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

1. Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der Mangelfreiheit eines Kaufgegenstands ist die Beschaffenheit, die "bei Sachen der gleichen Art" üblich ist und die der Käufer "nach der Art der Sache" erwarten kann.

2. Dementsprechend erstreckt sich bei Kraftfahrzeugen ein am Stand der Technik orientierter Vergleich auf alle Fahrzeuge mit einer nach Bauart und Typ vergleichbaren technischen Ausstattung. Eine hersteller- oder sogar fahrzeugtypspezifische Eingrenzung ist darüber hinaus nicht vorzunehmen.

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