BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - VII ZR 86/17
Der im Berufungsverfahren mit einer Klageerweiterung geltend gemachte Betrag bleibt bei der Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer außer Betracht, wenn die Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung verloren hat, weil das Berufungsgericht durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO entschieden hat.*)
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