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IBRRS 2017, 3677
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Kündigung aus wichtigem Grund: Können weitere Kündigungsgründe nachgeschoben werden?

BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZR 46/15

Beim Nachschieben von Kündigungsgründen kann eine Kündigung nach § 8 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Nr. 7 VOB/B 2002 nur dann als wirksam angesehen werden, wenn die in § 4 Nr. 7 VOB/B 2002 genannten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Kündigung bereits vorlagen.*)

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