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IBRRS 2017, 2404; IMRRS 2017, 0980; IVRRS 2017, 0376
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Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners?

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14

Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14.08.2014 - VII ZB 4/14, IBRRS 2014, 3901).*)

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