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IBRRS 2022, 2308; IMRRS 2022, 0960; IVRRS 2022, 0349
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Beweisbeschluss ist (grundsätzlich) nicht isoliert anfechtbar!

BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZB 46/21

1. Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar.*)

2. Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (Fortführung von BGH, IBR 2009, 356).*)

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Dokument öffnen IBR 2022, 550